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space Kastrieren oder sterilisieren? space
   
 

Einen Kater kastriert man, eine Kätzin sterilisiert man.
Das ist die landläufige Meinung vieler Katzenbesitzer.

Leider ist sie falsch.


Kennen Sie den Unterschied zwischen Kastration und Sterilisation?

Es ist ganz einfach: Bei der Kastration werden die Hoden des Katers bzw. die Eierstöcke der Kätzin, also die weiblichen bzw. männlichen Geschlechtsdrüsen entfernt. Bei der Sterilisation dagegen wird lediglich der Samenstrang des Katers bzw. der Eileiter der Kätzin unterbrochen. Die Drüsen samt ihrer inneren Sekretion bleiben erhalten.

Quälerei?

Das heißt, dass auch das Geschlechtsverhalten der Tiere unverändert bleibt, obwohl sie unfruchtbar sind und weder Nachkommen zeugen noch empfangen können. Katzen werden nach wie vor rollig und Kater verlieren ihren penetranten Duft nicht, mit dem sie ihr Revier und damit leider auch unsere Wohnungen und Möbel markieren.
Alle unangenehmen Begleiterscheinungen der Rolligkeit treten also weiterhin auf und müssen ertragen werden. Kätzinnen neigen nach einer Sterilisation im Alter oft zur Scheinträchtigkeit oder gar zur Dauerrolligkeit - eine Quälerei für Tier und Mensch.
Bei der Kastration treten diese Erscheinungen dagegen nicht auf und das Zusammenleben von Mensch und Tier wird damit erleichtert. Kater versprühen keine unangenehmen Duftnoten mehr. Und es ist reiner Aberglaube, dass sie nach der Kastration fett und faul werden. Was das Fett betrifft, ist das eine reine Futterfrage. Kater werden auf jeden Fall häuslicher und widmen sich auch mehr der Mäusejagd, für die sie sonst wegen ihrer intensiven Liebestätigkeit kaum Zeit aufbringen.

Keine Schmerzen

Die Kastration des Katers ist eine praktisch unblutige Angelegenheit, die schon nach Stunden wieder vergessen ist. Die Sterilisation der Kätzin erfordert einen kleinen, etwa drei bis vier Zentimeter langen Schnitt in der Flanke, durch den der Tierarzt die Eierstöcke herausholt und abtrennt. Auch dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten, und es fließt kaum ein Tropfen Blut dabei. Nach ein bis zwei Tagen ist alles überstanden. Innerhalb dieser beiden Tage sollte man die Katze im Haus halten und vor „großen Sprüngen” bewahren, solange die Wunde noch nicht verheilt ist, um ein Aufbrechen zu vermeiden. Die Tiere erleiden keine erkennbaren Schmerzen. Selbstverständlich müssen beide Eingriffe in Narkose vorgenommen werden.
Bei dieser Gelegenheit sollte man unbedingt die Tätowierung vornehmen lassen.
Sie kostet etwa 10 € und schützt das Tier vor dem Gestohlenwerden bzw. erleichtert seine Rückkehr, wenn es einmal verlorengegangen sein sollte. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt bekanntlich kostenlos die Registrierung in seinem Zentralregister vor. Die Tierarztkosten sind von Fall zu Fall verschieden, liegen beim Kater zwischen 35 und 50 €, bei der, Kätzin zwischen ca. 35 und 60 €. Manche Tierschutzvereine leisten hierzu einen Zuschuss oder geben Gutscheine aus. Näheres erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Verein. eb 3.84

Machen Sie sich mitschuldig?

Millionen unerwünschter Katzen werden jedes Jahr geboren. Ende April bis September, der Hauptzeit für Katzengeburten, müssen viele herrenlose Katzen sogar eingeschläfert werden. Weniger »glückliche« Tiere streunen umher. Ein Teil von ihnen wird überfahren, erschossen, misshandelt. Die Überlebenden werden sehr schnell geschlechtsreif und gebären 5 oder 6 Kätzchen. So beginnt der Teufelskreis. Jeder Katzenbesitzer, der sein Tier nicht kastrieren lässt, macht sich mitschuldig. Denken Sie daran: Der Nachwuchs einer weiblichen Katze kann nach 10 Jahren über 80 Millionen Tiere betragen!!!

Nimmt man an, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und jeweils 2,8 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt das nach 10 Jahren über 80 MILLIONEN Kätzchen!

Kastration ist ein wichtiger Schrift zum Katzenschutz!



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